Leistungsspektrum

Psychotherapeutische Hilfe

Mein Therapieangebot umfasst unter anderem Beratung und Hilfe in folgenden Bereichen:

  • Depressionen
  • Ängste
  • Zwangshandlungen / Zwangsgedanken
  • Traumatische Erlebnisse (z. B. sexueller Missbrauch)
  • Beziehungsstörungen mit Partnerinnen oder Partnern
  • Arbeitsstörungen und damit einhergehende berufliche Fehlschläge
  • Essstörungen
  • Schlafstörungen
  • Psychosomatische Beschwerden

Weitere Informationen zu meinem Angebot erhalten Sie nach Klick auf einen der Punkte:

  • Tiefenpsychologisch fundierte Therapie

    Es handelt sich hierbei um ein analytisch orientiertes Verfahren, das unbewusste innerseelische Konflikte behandelt, die sich in Ängsten, Beziehungsschwierigkeiten, Depressionen und anderen Symptomen äußern können.

    In der tiefenpsychologisch orientierten Psychotherapie wird an einem Fokus orientiert gearbeitet, das heißt es werden mehr oder weniger fest umrissene Problemfelder bearbeitet. Die dahinter liegenden Konflikte sind zumeist unbewusst und sollen in der Psychotherapie bewusst gemacht werden, um so eine Bearbeitung und Bewältigung zu erreichen.

  • Ego-State-Therapie

    Die Ego-State-Therapie (englisch: ego state therapy, lateinisch ego ‚ich‘, englisch state ‚Zustand‘) ist eine psychotherapeutische Methode aus der Traumatherapie. Sie wurde von John Watkins und Helen Watkins entwickelt.

    Die Ego-State-Therapie basiert auf der Theorie, dass die Persönlichkeit aus verschiedenen Ich-Anteilen (Ego States) besteht. Diese Anteile sind umgrenzte und beschreibbare „Unter-Persönlichkeiten“.

    Wir bieten die Ego-State-Therapie in besonderen Fällen an und benutzen dazu unseren Kristall-Energie-Behandlungsraum, der ideale Voraussetzungen für Hypnosebehandlungen schafft.

  • Funktionsweise der psychotherapeutischen Behandlung

    Wenn konflikthaft erlebte Emotionen zu schmerzlich und deshalb bedrohlich sind, werden diese oft abgespalten – ‚ins Unbewusste‘ verlagert – und können nicht verarbeitet und integriert werden. So werden sie häufig Ursache für weitreichende psychische Störungen.

    Die Befreiung des Erlebens und Denkens in einer psychoanalytischen Behandlung erwächst auf dem Boden eines oft schmerzlichen Erkenntnisprozesses. Hierzu ist eine Atmosphäre der Toleranz und die Aufmerksamkeit des Therapeuten notwendig. Der Therapeut macht der Klientin/dem Klient ein Angebot, ihm alles mitzuteilen. Dies sind die methodischen Bedingungen, um einen analytischen Prozess einzuleiten, in dem das Unbewusste im Erleben der analytischen Beziehung aktiviert, gedeutet und damit erkennbar werden kann. Auf diese Weise werden frühere Beziehungsmuster in der psychoanalytischen Behandlung wiederbelebt – die sogenannte Übertragung. Der Erfolg tiefenpsychologisch begründeter Psychotherapie beruht darauf, dass in einem intensiven Prozess unbewusste Konflikte und Beziehungsstrukturen nachträglich verstanden und verarbeitet werden. Dies hat nicht nur die Befreiung von Symptomen zur Folge, sondern führt zu einer umfassenden Besserung und Gesundung, die sich in einer nachhaltigen Stabilisierung des Selbstwertgefühls, der Selbstwahrnehmung sowie der subjektiven Lebendigkeit zeigt. In der tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie kann die Klientin/der Klient lernen, sich an konflikthafte Beziehungserfahrungen zu erinnern, diese zu bearbeiten und dann im „Hier und Jetzt“ der therapeutischen Beziehung neu zu verstehen.

  • Praktischer Ablauf

    Erstgespräch
    Im Erstgespräch, das auf jeden Fall von der Krankenkasse bzw. Privatversicherung übernommen wird, schildern Sie ihr Anliegen, bzw. ihre Problematik, wegen der Sie eine Therapie aufnehmen möchten oder dies zumindest in Erwägung ziehen. Von mir erhalten Sie eine erste Einschätzung, ob und wenn ja, welche Art der Psychotherapie für ihr Anliegen geeignet erscheint. Zudem werden Sie über die verschiedenen von mir durchgeführten ganzheitlichen Therapieverfahren (tiefenpsychologisch fundierte Einzelpsychotherapie, naturheilkundliche Verfahren, Bioresonanztherapie, Sporttherapie, etc.) sowie den konkreten inhaltlichen wie formalen Ablauf einer Psychotherapie aufgeklärt.
    Das Erstgespräch dauert bis zu 50 Minuten.

    Probestunden
    Nach dem Erstgespräch können bei gesetzlich versicherten Klientinnen und Klienten sogenannte probatorische Sitzungen (‘Probestunden’) á 50 min. durchgeführt werden, die auf jeden Fall von den Krankenkassen bezahlt werden. In diesen Sitzungen wird die Problematik genauer erfasst sowie ein ausführlicher Lebenslauf erhoben. In den probatorischen Sitzungen lernt die Klientin/der Klient die persönliche Arbeitsweise des Psychotherapeuten kennen. Das ist wichtig um entscheiden zu können, ob Sie die Therapie beim Therapeuten – bei mir – machen möchten.
    Der Erfolg einer Psychotherapie hängt in einem hohen Maße davon ab, wie gut der Kontakt zwischen Klientin/Klient und Therapeut ist, d.h. wie sehr Sie sich bei mir ‚aufgehoben’ und verstanden fühlen und das Gefühl haben, über sehr persönliche Angelegenheiten sprechen zu können.

  • Leistung und Kostenübernahme

    Gesetzliche Krankenkassen, GKV
    Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine Psychotherapie nur nach Antrag und dessen Genehmigung. Dabei wird von einem unabhängigen Gutachter anhand eines von mir erstellten, anonymisierten Berichts überprüft, ob es sich bei der vorgetragenen Problematik um eine Krankheit im Sinne der Psychotherapierichtlinien handelt und die vorgeschlagene Therapieform zur Erfolg versprechenden Behandlung geeignet ist.

    Private Krankenversicherungen, PKV
    Die Privatversicherungen bieten eine große Vielfalt sehr unterschiedlicher Tarife an. Die Finanzierung psychotherapeutischer Leistungen hängt vom jeweiligen Vertrag ab, der mit der Versicherung geschlossen wurde. Daher ist hier die Rücksprache mit der Versicherung notwendig, sowie eventuell eine schriftliche Leistungszusage. Wir geben unseren privat versicherten Klientinnen und Klienten nach dem Erstgespräch einen Antragsbogen mit, den Sie mit der Versicherung vor Therapiebeginn abklären müssen.
    Je nach Vertrag (in der Regel, wenn ein festes, jährliches Stundenkontingent, z.B. 20 Sitzungen pro Kalenderjahr übernommen wird) entfallen die Notwendigkeit des Antrages und die probatorischen Sitzungen.

    Beihilfe
    Für Beihilfe-Klientinnen und –Klienten gilt das oben geschriebene analog.

  • Stundenkontingente

    Krankenkassen
    Die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie umfasst 50 bis 80 Sitzungen, in besonderen Ausnahmefällen bis zu 100 Sitzungen, eine Sitzung pro Woche.

    Beihilfe
    Die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie umfasst 50 bis 80 Sitzungen, in besonderen Ausnahmefällen bis zu 100 Sitzungen, eine Sitzung pro Woche.

    Die Abrechnung erfolgt auf Basis der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).

  • Ausfallregelung

    Da ich die Zeit für eine Sitzung nur an jeweils eine Klientin/einen Klienten vergebe, entsteht mir ein Honorarausfall, wenn die Sitzung nicht wahrgenommen wird, weil wir diese nicht mit der Krankenversicherung abrechnen können.

    In diesem Fall muss ich Ihnen diese ausgefallene Sitzung privat in Rechnung stellen, wenn Sie nicht rechtzeitig abgesagt haben.

    Rechtzeitig heißt, mindestens 48 Stunden vor der Sitzung, wobei Samstage, Sonntage und Feiertage
    diese Zeit entsprechend verlängern.


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